Damit schaffte er zwar keine Programmänderung, handelte sich allerdings ein Anklage wegen gefährlicher Drohung ein. Am Montag musste er sich vor einem Schöffengericht in Graz verantworten. Weil die Staatsanwältin ein zusätzliches Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten beantragte, wurde die Verhandlung vertagt.
Der 43-Jährige Oststeirer ist seit 13 Jahren in Frühpension und hat daher genügend Zeit zum Fernsehen. Doch ein Sender, der auf Gewinnspiele programmiert ist, erregte sein Missfallen. Er rief in der Redaktion an und drohte, er werde eine Bombe schicken. “Warum haben Sie dort angerufen?”, wollte Richter Helmut Wlasak wissen. “Weil die immer das Gleiche bringen”, meinte der Beschuldigte. “Und was hat sie da so gestört?”. “Das Gewinnspiel mit Viechern”, meinte der Befragte. Dabei ging es um das Erraten von Tiernamen, in denen bestimmte Buchstaben vorkommen. “Und was haben Sie am Telefon gesagt?”, hakte der Richter nach. “Dass sie aufhören sollen mit den Scheiß-Viechern”, kam die knappe Antwort.
Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, kündigte er gleich noch eine Bombe an. Da der 43-Jährige die Anrufe von seinem Handy aus machte, konnte er innerhalb kürzester Zeit ausgeforscht werden. Ein Gutachten bescheinigte ihm zwar eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, doch das genügte Staatsanwältin Eva Cesnik nicht. Sie forderte ein zweites psychiatrisches Gutachten, was vom Gericht auch bewilligt wurde. Die Verhandlung wurde daher vertagt.
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