Wie die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber, sagte, sei eine solche Betriebsordnung "eindeutig sittenwidrig".
Die Gewerkschaft will den Namen der Drogeriekette nicht nennen. Konkret heißt es in der Betriebsordnung, die der APA vorliegt, dass das Essen und Trinken während der Arbeitszeit nicht gestattet sei: "Hierfür stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung." Das gelte auch für das Kauen von Kaugummis. Ein weiterer Punkt dreht sich um Arztbesuche, die "grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen" seien: "Nur in dringenden Fällen kann der Arztbesuch während der Arbeitszeit erfolgen."
Betriebsordnung soll geändert werden
Bekannt geworden war die Betriebsordnung in Kärnten, sie gelte aber bundesweit, hieß es am Dienstag von der Gewerkschaft. Man werde die Geschäftsführung des Unternehmens auffordern, die Betriebsordnung, die Teil des Arbeitsvertrages sei, zurückzunehmen, sagte Teiber: "Dieser konkrete Fall zeigt einmal mehr auf, wie wichtig Betriebsräte heute in Unternehmen sind, die solche Betriebsordnungen beziehungsweise Dienstverträge erst gar nicht zulassen würden."
Die Gewerkschaft hat bereits mit der Geschäftsführung Kontakt aufgenommen. "Uns wurde zugesagt, dass die Betriebsordnung sofort geändert wird", sagte Teiber zur APA. Das betroffene Unternehmen hat keinen Betriebsrat. Die Drogerieketten dm und Bipa haben Betriebsräte.
(APA)
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