Informationen der Polizei zufolge gab der 20-Jährige an rund 10 Gramm Haschisch erwerben zu wollen, allerdings sei ihm bei näherer Betrachtung aufgefallen, dass die Packung vollkommen leer war. Daraufhin stellte er Betrugsanzeige gegen den 26-jährigen Verkäufer. Ein klärendes Gespräch und der Hinweis auf das Betäubungsmittelgesetz mündeten in zwei Strafanzeigen. Gegen den 20-Jährigen wurde wegen des illegalen Erwerbs von Betäubungsmitteln und gegen den 26-Jährigen wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln Anzeige erstattet.
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