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Drogenkriminalität: Schutzzone um Gürtel nicht umsetzbar

Schutzzonen um den Gürtel seien nicht umsetzbar.
Schutzzonen um den Gürtel seien nicht umsetzbar. ©APA (Symbolbild)
Da es sich beim Wiener Gürtel um ein zu großes Areal handelt, sei die Errichtung von Schutzzonenum zur Eindämmung der Drogenkriminalität dort keine Option.

Rund um die Evangelische Privatschule und die Evangelische Kooperative Mittelschule am Wiener Karlsplatz haben immer wieder Schutzzonen bestanden, um die Kinder vor der ausufernden Suchtmittelkriminalität zu schützen – zuletzt im Jahr 2013. Am Wiener Gürtel ist eine solche Maßnahme laut Polizei allerdings alleine wegen des enormen Personalaufwandes nicht möglich.

Generell können Schutzzonen um Kindergärten und Schulen errichtet werden. Die Einrichtung erfolgt wegen einer “bestehenden Bedrohung von Minderjährigen durch die Begehung von – nicht notwendigerweise unmittelbar gegen sie gerichteten – strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz”. Diese dürfen von bestimmten Personen nicht betreten werden, ein Vergehen wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.

Gürtel ein großflächiges Areal

Um die Drogenproblematik entlang der U-Bahnlinie U6 in den Griff zu bekommen, sind Schutzzonen aber keine Option. Im Gegensatz zum Karlsplatz handelt es sich laut Polizeisprecher Patrick Maierhofer dabei nicht um einen klar begrenzten Ort, sondern um ein großflächiges Areal. “Wir müssten von der U-Bahnstation Gumpendorfer Straße bis hin zur Josefstädterstraße komplett kontrollieren, das ist schon aufgrund des enormen Personalaufwandes nicht möglich”, sagte Maierhofer.

Zwar gibt es entlang des betroffenen Gebietes einige Kindergärten und Schulen, wie etwa in der Josefstädterstraße, doch würde sich bei einer Schutzzone das Problem einfach entlang des Gürtels verlagern. “Die Szene ist sehr dynamisch”, sagte Maierhofer. Gegen großflächige Schutzzonen spricht auch, dass innerhalb der Zone verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen gelten würden und so eine polizeiliche Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen würde.

Die Polizei setzt auf ihre Strategie der “sichtbaren Präsenz”. “Es sind täglich hunderte Beamte an den Hot-Spots entlang der U6 im Einsatz”, sagte Maierhofer. Eine Verbesserung der Situation verspricht man sich auch durch das ab 1. Juni in Kraft tretende strengere Drogengesetz. Ab dann gilt Suchtgifthandel im öffentlichen Raum als eigener Tatbestand.

(APA, Red.)

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