Dritte Verurteilung wegen Straftaten gegen Exgattin

Dieses Mal erfolgte der Schuldspruch wegen beharrlicher Verfolgung, wie Stalking im Strafgesetzbuch genannt wird. Über den vorbestraften Handwerker wurde eine Zusatzstrafe von 1320 Euro (120 Tagessätze zu je elf Euro) verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach der Scheidung hatte der letztlich doch noch geständige Angeklagte seine Exgattin zwei Monate lang mit 580 Whatsapp-Nachrichten belästigt. Er schrieb der Mutter seiner Tochter bis zu 60 Nachrichten am Tag. Darin hat er ihr unterstellt, sie habe Sex mit mehreren anderen Männern.
Die Geldstrafe sei für ihn „die letzte Chance“, dem Gefängnis zu entgehen, sagte Richterin Sabrina Tagwercher zum Angeklagten, der von German Bertsch verteidigt wurde. Sie hatte ihn bereits im August 2016 verurteilt, wegen gefährlicher Drohung gegen seine Exgattin, damals zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen.
Jetzt musste die Richterin das August-Urteil berücksichtigen. Weil theoretisch bereits damals über die Stalking-Vorwürfe entschieden werden hätte können. Nun hatte das Gericht bei der Strafbemessung zu entscheiden, um wie viel höher die Strafe im August 2016 mit einem zusätzlichen Stalking-Schuldspruch ausgefallen wäre.
Erstmals ist der in Vorarlberg lebende Deutsche am Landesgericht im Jänner 2016 verurteilt worden. Weil er seine Frau eingesperrt und bedroht hatte. Nicht bestraft werden konnte der 36-Jährige, obwohl er eine Scheibe des Autos seiner früheren Frau eingeschlagen hatte. Die 29-jährige Mutter des gemeinsamen Kindes hatte der Justiz keine Erlaubnis zur Strafverfolgung erteilt. Solche im Familienkreis verübte Delikte dürfen nur mit Zustimmung der Geschädigten strafrechtlich geahndet werden.
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