Dreistigkeit siegt: Vorarlberg und seine Falschparker

Die Parkplatzsuche gestaltet sich nicht immer einfach, ist oft reine Nervensache. Wenn dann etwa zwei der begehrten Lücken von einem einzigen Fahrzeug besetzt sind, reißt so manchem Verkehrsteilnehmer der Geduldsfaden.
Auch im Ländle findet man sehr schnell etliche "Parkkünstler", wenn man im Alltag mit dem Auto unterwegs ist. Prinzipiell gilt eigentlich: So platzsparend wie möglich parken. Dieses Kredo gilt aber nicht für jedermann, wie auf den folgenden Bildern zu sehen ist. Wir haben uns in Dornbirn und Bregenz nach Parkraumverschwendern umgesehen.
Folgend ein paar Beispiele, wie man nicht parken sollte.


Falsches parken als Delikt
Auf Anfrage bei der Stadtpolizei Dornbirn können Falschparker in Extremfällen belangt werden. Aber gerade in einer Tiefgarage komme das recht selten vor. Trotzdem: Eine Tiefgarage gilt als Ort des öffentlichen Verkehrs und es sind gewisse Regeln einzuhalten. Das heißt, es gilt die österreichische Straßenverkehrsordnung, in der zum Thema Parkverhalten zu lesen ist:
"Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, dass kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird."
(§ 23 StVO 1960)


(VOL.AT)
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