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Dreieinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Tötung eines Säuglings

Wegen der Tötung ihres Säuglings ist eine 21-jährige Mutter im deutschen Bundesland Baden-Württemberg am Freitag zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Rottweil sah es als erwiesen an, dass die junge Frau das Mädchen Anfang Mai allein im Elternhaus ihres Verlobten zur Welt gebracht und in den Tiefkühlschrank gelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Jugendstrafe beantragt, die Verteidigung hingegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Die Anklage lautete auf Totschlag. Die Frau legte vor Gericht ein Geständnis ab, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Laut Anklage war das Baby lebensfähig. Richter Herbert Stahl sagte, die junge Frau habe die Schwangerschaft verdrängt.

Die 21-Jährige hatte im Prozess erklärt, sie habe von der Schwangerschaft nichts bemerkt. Das Kind habe keine Reaktionen gezeigt, deshalb habe sie an eine Totgeburt geglaubt. Sie packte den Säugling nach eigenen Angaben in einen Plastiksack und legte ihn in den Gefrierschrank. Die Mutter des Verlobten entdeckte die Babyleiche zufällig und überredete die Frau, sich der Polizei zu stellen.

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