Von Christiane Eckert / VOL.AT
„Schuldig“ lautete heute Nachmittag das Urteil gegen einen 43-jährigen Afghanen, der beschuldigt wurde, von 2002 bis 2015 in Afghanistan einer terroristischen Vereinigung angehört zu haben. Er soll sogar als Kommandant 50 Personen befehligt haben. „Wir haben uns nur verteidigt, ich war nie in einer terroristischen Vereinigung, es war lediglich eine politische Partei“, sagt der Angeklagte.
Verteidigerin Andrea Concin betont, dass man in dem krisengeschüttelten Land, in dem seit 40 Jahren der Krieg tobt, nicht nachweisen könne, welche Anschläge auf wessen Konto gingen. Ihr Mandant sei nie Mitglied einer solchen Terrorbewegung gewesen.
Dreieinhalb Jahre Haft
Anders sieht es der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Der ist nämlich, insbesondere nach den Ausführungen von Afghanistan-Experte Thomas Ruttig, davon überzeugt, dass der Mann in seiner Heimat sehr wohl von den terroristischen Aktionen der Gruppierung wusste und ihr dennoch angehörte.
„Der österreichische Staat will nicht, dass Menschen im Ausland an Verbrechen beteiligt sind und dann in Österreich straffrei bleiben“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er selbst sieht es nicht ein, dass er „ohne Beweise“ verurteilt wurde.
Angeklagter wird festgenommen
Unmittelbar nach dem Urteil beantragt die Staatsanwaltschaft die Festnahme und Verhängung der U-Haft wegen Fluchtgefahr. Die Verteidigung ist dagegen, der Senat berät. Nach kurzer Beratung spricht man sich für die Festnahme aus und der Afghane wird vom Verhandlungssaal direkt ins Gefängnis in U-Haft gebracht.
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