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Drei Menschen an einem Tag gewürgt

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An einem Tag hat der türkischstämmige Mann aus dem Bezirk Bregenz nach den gerichtlichen Feststellungen bei einer Auseinandersetzung gleich drei Menschen gewürgt, darunter auch eine Frau.

von Seff Dünser/Neue

Einem der Geschädigten wurden zudem Faustschläge ins Gesicht versetzt. Die Opfer wurden leicht verletzt. Wegen Körperverletzung in drei Fällen wurde der vorbestrafte Angeklagte in erster Instanz am Bezirksgericht Bregenz zu einer Geldstrafe von 480 Euro (80 Tagessätze zu je sechs Euro) verurteilt.

Die erstinstanzliche Strafe sei zu niedrig ausgefallen, sagte bei der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch Richterin Angelika Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Der Berufungssenat unter ihrem Vorsitz erhöhte die Geldstrafe um 420 Euro. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe mit 900 Euro (150 Tagessätze zu je sechs Euro) neu bemessen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe für das Vergehen der Körperverletzung beträgt ein Jahr Gefängnis. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes wurde mit sechs Euro festgelegt, weil der Angeklagte netto 1200 Euro verdient und keine Sorgepflichten hat.

Einschlägig

Die deutliche Anhebung der Geldstrafe begründete die Vorsitzende des Berufungssenats vor allem mit den zwei einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten. Er sei in der Vergangenheit bereits zwei Mal wegen Delikten gegen Leib und Leben verurteilt worden, hielt die Vizepräsidentin des Landesgerichts fest. Der Richter am Bezirksgericht sei versehentlich nur von einer einschlägigen Vorstrafe ausgegangen. Seinen Irrtum habe der Erst­richter erst entdeckt, nachdem er sein Urteil gesprochen habe.

Die Feldkircher Zweitrichter gaben der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge, die mit dem erstinstanzlichen Strafmaß nicht einverstanden gewesen war. Der Angeklagte hatte die bezirksgerichtliche Entscheidung akzeptiert. Mildernd habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte zur Tatzeit alkoholisiert und vor Gericht teilweise geständig gewesen sei, sagte Richterin Prechtl-Marte. Erschwerend sei zu werten gewesen, dass drei Taten derselben Art begangen worden seien und zwei einschlägige Vorstrafen vorgelegen hätten.

Zumindest eines der drei Opfer hat dem Angeklagten inzwischen offenbar verziehen. Eine der Verletzten von damals sei seine Lebensgefährtin, sagte der Beschuldigte. Sie habe sich trotz seiner Gewalttaten, die allerdings schon länger zurückliegen würden, nicht von ihm getrennt.

(NEUE)

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