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Drei Mädchen wegen Terrorismusparagrafen verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Schülerinnen fanden IS-Postings cool, der Verfassungsschutz nahm die Sache ernster.

Von Christiane Eckert

Die eine ist 18, die Schwester 17 und deren gemeinsame Freundin ebenfalls 17. Alle drei sind Staatsangehörige der russischen Föderation und können von sozialen Medien offenbar nicht genug bekommen. Auch eine WhatsApp-Gruppe zur Verbreitung von IS-Propaganda schien dabei willkommen. Man teilte IS-Kampf-Naschids, das ist islamische Musik mit Schüssen im Hintergrund, Bilder und sonstiges, was der Verbreitung der IS-Ideologie dient.

Aufgeflogen

Im März vergangenen Jahres posierte eines der drei Mädchen in einem Wiener Park. Beinahe zur Gänze verschleiert, nur ein schmaler Schlitz für die Augen, in der Hand eine Flagge mit arabischen Schriftzeichen. Eine Passantin zeigte dies an, der Verfassungsschutz trat auf den Plan. Während die zwei angeklagten Schwestern einräumen, mit falschen Idealen sympathisiert zu haben, behauptet die Gründerin der Gruppe, nicht einmal zu wissen, was „IS“ bedeutet. Der Senat spricht die drei Jugendlichen schuldig. Die zwei Schwestern zu drei Monaten Haft auf Bewährung plus 960 Euro Geldstrafe. Die Kollegin bekommt vier Monate auf Bewährung und 1440 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(red/ec)

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