Das Landgericht Siegen fand die 44-Jährige am Montag des zweifachen Totschlags für schuldig; der dritte Todesfall liegt mehr als 20 Jahre zurück und ist damit verjährt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert.
Die Hausfrau hatte zum Prozessauftakt zugegeben, ihre 1986, 1988 und 2003 geborenen Mädchen heimlich im Badezimmer entbunden und sie nach deren Tod in der Tiefkühltruhe versteckt zu haben. Eine Tötungsabsicht bestritt sie jedoch. Zur Geburt von zwei Babys erklärte sie, unter dem Einfluss von Beruhigungstabletten gestanden beziehungsweise betrunken gewesen zu sein. Nach Angaben von Sachverständigen ist die Mutter dreier erwachsener Kinder voll schuldfähig.
Staatsanwalt Günter Scholz warf ihr vor, sie habe sich als Herrin über Leben und Tod aufgespielt. Das 1988 geborene Mädchen habe sie erstickt, der 2003 in einer Badewanne zur Welt gekommene Säugling sei ertrunken. Laut Obduktionsbericht waren alle drei Kinder lebensfähig.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch oder im Fall einer Verurteilung auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Anwalt Andreas Bartholomé hatte von seiner Mandantin das Bild einer stark alkoholabhängigen und seelisch mitgenommenen Frau gezeichnet. Aus “panischer Angst” vor gynäkologischen Untersuchungen soll sie die Schwangerschaften verdrängt und vor ihrem Mann versteckt haben.
Entdeckt worden waren die Leichen der Säuglinge vom jüngsten, 18-jährigen Sohn der fünfköpfigen Familie. Er hatte sich in Abwesenheit seiner Eltern auf die Suche nach einer Tiefkühlpizza gemacht. Die Familie erstattete Selbstanzeige. Die 44-Jährige befindet sich inzwischen in psychiatrischer Behandlung.
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