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Drastische Mehrwertsteuersenkung für Restaurants in Frankreich

Billigmenüs unterm Eiffelturm: Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat am Dienstag eine drastische Senkung der Mehrwertsteuer für Restaurants angekündigt.

Er beauftragte das Finanzministerium, zum Juli einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 Prozent gegenüber aktuell 19,6 Prozent einzuführen. Frankreich hatte nach jahrelangem Widerstand Deutschlands im März das grüne Licht der EU für die Steuersenkung erhalten.

Handelsstaatssekretär Herve Novelli konkretisierte, jedes Bistro müsse künftig den Preis für sein Tagesmenü “um mehr als zehn Prozent” senken. Dies sehe ein Abkommen vor, auf das sich die Regierung mit Branchenvertretern geeinigt habe. Bindend sind die Preissenkungen für Kaffee, Mineralwasser, Menus und Kinderteller. An Wein und Bier können die Gastwirte dagegen mehr verdienen.

Der Gewerkschaftsverband der Branche, Synhorcat, machte indes deutlich, dass nicht jede Gaststätte die geringere Steuerlast eins zu eins an die Kunden weitergeben könne. “Die Preise bleiben frei”, sagte Synhorcat-Chef Didier Chenet der Zeitung “Le Parisien”. Es seien keine Sanktionen für Bars und Restaurants vorgesehen, in denen trotz Mehrwertsteuersenkung nicht alles billiger werde.

Die grundsätzliche Idee der niedrigeren Steuer, für die schon Sarkozy-Vorgänger Jacques Chirac jahrelang vergeblich in Brüssel gekämpft hatte, ist eine Ankurbelung des Konsums durch preiswertere Speisen und Getränke. Staatssekretär Novelli nannte das Ziel von 40.000 neuen Jobs und Lehrstellen in den kommenden zwei Jahren. Zudem müssten sich die Gastwirte zu Fortschritten bei Gehältern und der sozialen Absicherung verpflichten.

Im Gegenzug sagt der Staat Kredite von einer Milliarde Euro zu. Angesichts der Krise sei mit einem Rückgang des Tourismus zu rechnen. “Die öffentliche Hand muss daher ihr Engagement deutlich machen”, so Novelli.

Berlin war lange strikt gegen einen verminderten Mehrwertsteuersatz. Nach dem Einlenken im März erklärte der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück, für Deutschland komme der Schritt nicht in Frage, weil er “nicht bezahlbar” sei. Nach EU-Regeln darf der Normalsatz der Mehrwertsteuer in den Mitgliedsstaaten nicht weniger als 15 Prozent betragen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Ausnahmen müssen EU-weit beschlossen werden.

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