Mit der Novellierung der Verpackungsverordnung durch das Bundeskabinett werden künftig alle umweltschädlichen Einwegverpackungen wie Dosen oder Wegwerfflaschen pfandpflichtig. Ausgenommen bleiben Wein, Sekt, Spirituosen, Mischgetränke mit über 15 Prozent Alkohol und diätische Lebensmittel wie Babynahrung.
Bisher war der Inhalt und nicht die Verpackung ausschlagend dafür, ob ein Pfand erhoben wurde oder nicht. Das führte beispielsweise dazu, dass für Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure Pfand bezahlt werden musste, für Getränke ohne Kohlensäure aber nicht. Dieses Wirrwarr soll mit der Neuregelung beendet werden.
In Zukunft soll Pfand nun grundsätzlich auf alle “ökologisch nicht vorteilhaften“ Getränkeverpackungen erhoben werden. Betroffen sind somit fast alle Dosen und Wegwerfflaschen aus Glas und Plastik. Getränkekartons, Schlauchbeutel und Standbeutel, die als ähnlich umweltfreundlich wie die Mehrwegflasche gelten, bleiben pfandfrei.
Neu ist auch die Regelung für Milcherzeugnisse. Die Novelle sieht vor, dass Buttermilch, Dickmilch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil über 50 Prozent weiterhin ohne Pfand verkauft werden dürfen. Bei Säften und anderen Getränken mit einem geringeren Anteil von Milch oder Molke wird dagegen Pfand fällig, wenn sie in Einwegverpackungen verkauft werden. Frischmilch und H-Milch bleiben pfandfrei, sofern sie weiterhin in Mehrwegflaschen, Kartonverpackungen oder Schlauchbeuteln verkauft werden.
Umweltminister Jürgen Trittin will zum 1. Oktober ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem für Einwegverpackungen einführen. Nachdem Handel und Industrie die Vorbereitungen dafür gestoppt hatten, erzielte Trittin vergangene Woche eine Einigung mit Teilen der betroffenen Branchen. So soll nun unter der Führung des Konzerns Lekkerland-Tobaccoland ein einheitliches Rücknahmesystem in kleinen Läden wie Kiosken und Tankstellen entstehen.
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