Von Seff Dünser/NEUE
Der 18-jährige Erstangeklagte zog in der Oktober-Nacht im Vorjahr vor der Kirche auf dem Dornbirner Marktplatz eine Schreckschusspistole und bedrohte damit zwei unbekannte Afghanen. Der Zweitangeklagte (19) hielt die Kontrahenten mit einem gezückten Springmesser auf Abstand. Die Beschuldigten, beide unbescholten, wurden beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch dennoch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig, denn Staatsanwalt Manfred Bolter verzichtete auf Rechtsmittel. Nach Ansicht der Richterin haben sich die Angeklagten mit ihren Waffen in Notwehr gegen Angriffe der beiden Afghanen verteidigt. Die Afghanen, die von der Polizei trotz einer sofortigen Fahndung nicht ausgeforscht werden konnten, seien die Hauptaggressoren gewesen, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Richterin folgte den Angaben der Angeklagten, die nicht widerlegbar waren.
Aus Lokal verwiesen
Demnach wurden zwei Flüchtlinge nach einer Auseinandersetzung, in die auch die Angeklagten verwickelt waren, vom Sicherheitspersonal aus einem Dornbirner Innenstadtlokal verwiesen. Die beiden aufgebrachten Asylwerber seien ihnen dann zu Fuß gefolgt und hätten sie auf dem Marktplatz mit Hosengürteln geschlagen, sagten die Angeklagten. Sie hätten sich nicht mehr anders zu wehren gewusst und sich deshalb mit ihren Waffen verteidigt.
Das Verhalten der Beschuldigten sei angemessen und gerechtfertigt gewesen, meinte Richterin Tagwercher. Sie hätten zuerst vergeblich versucht, die Gürtelschläge mit Stößen und Tritten, sprich mit gelinderen Mitteln abzuwehren. Dass sie mit Gürteln geschlagen worden seien, hätten Zeugen bestätigt. Staatsanwalt Bolter beantragte in seinem Schlussplädoyer Schuldsprüche. Seiner Meinung nach hätten die Angeklagten der aus seiner Sicht unnötigen Auseinandersetzung mit den Afghanen aus dem Weg gehen können.
Daniel Wolff, der Wahlverteidiger des 18-Jährigen, vertrat hingegen mit Erfolg den Standpunkt, für die Angeklagten habe es keinen anderen Ausweg mehr gegeben, als sich in Notwehr zu verteidigen. Nach dem rechtskräftigen Freispruch erhält der Lehrling nicht seine gesamten Prozesskosten ersetzt, sondern nur einen Beitrag zu seinen Anwaltskosten. Den Zuschuss des Bundes bestimmte die Richterin mit 400 Euro.
(Red.)
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