Denn im Entscheid des Verfassungsgerichtshofs wird explizit festgehalten: dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe “ausschließlich auf einer Vermutung”. Der Datensatz sei nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar und könne daher kein taugliches Beweismittel darstellen.
Wählerevidenzliste
Der Datensatz war von der FPÖ an die Behörden weitergeleitet worden. Die Herkunft des umfangreichen Verzeichnisses ist unklar. Angeblich handelt es sich um eine “Wählerevidenzliste” für die türkischen Wahlen im Jahr 2015. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich freilich, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.
Der Kläger hatte sich bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Sein Name tauchte freilich auf jener Liste auf, die angeblich eine türkische Wählerevidenz sein soll, woraufhin die Wiener Landesregierung davon ausging, dass er die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hat. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid.
Entscheid aufgehoben
Nunmehr hat ihn jedoch der Verfassungsgerichtshof aufgehoben, wie er bekannt gab. Nicht nur dass man die Liste nicht als taugliches Beweismittel anerkannte, wird auch die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Betroffenen relativiert. Es sei zwar auf eine allfällige Verletzung der Mitwirkungspflicht Bedacht zu nehmen. Diese enthebe die Behörde aber nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes. Keinesfalls dürfe die Beweislast für den (Nicht-)Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ohne weiteres auf den Betroffenen überwälzt werden.
Conclusio der Höchstrichter: Der Beschwerdeführer sei durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
FPÖ will nicht nachgeben
Die FPÖ will trotzdes Urteils nicht nachgeben. “Aus unserer Sicht ist die Liste nach wie vor authentisch und wir sind davon überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspricht”, betonte FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus am Montag in einer Stellungnahme zum VfGH-Erkenntnis, demzufolge die von der FPÖ vorgelegte Namenssammlung kein taugliches Beweismittel sei.
Seine Partei habe es “als ihre Pflicht erachtet”, den Behörden den Verdacht auf Scheinstaatsbürgerschaften zu melden, hielt der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Gudenus fest. Jetzt werde sich die FPÖ den Spruch des Verfassungsgerichtshofes “genau ansehen” – und man gehe “von einer Einzelfallprüfung aus”. Jedenfalls würden die Freiheitlichen weiter aktiv bleiben in der Bekämpfung von Staatsbürgerschaftsbetrug.
“Fakeliste”
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim begrüßte das Erkenntnis des VfGH. Er warf der Regierung vor, nichts dafür unternommen zu haben, um von der türkischen Republik Klärung über die Seriosität der Liste zu erhalten. “Daran sieht man, wie sehr es um die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land bereits bestellt ist.” Einmal mehr sei es “am Verfassungsgerichtshof gelegen, der Regierung rechtlich korrekte Vorgangsweisen aufzuweisen” – nämlich dass es nicht angehe, eine “Fakeliste” als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen und Staatsbürger dazu zu “verdammen, deren Unrichtigkeit zu beweisen”.
Die NEOS zeigten sich über den Entscheid erfreut. Die Liste mit den vermeintlichen Namen von türkischen Doppelstaatsbürgerschaften sei nicht glaubwürdig, meinte die Abgeordnete Stephanie Krisper. Es stelle sich nun durchaus die Frage, aus welchen Motiven die FPÖ diese ominöse Liste an die Behörden weiter gegeben habe.
(APA)
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