Am 22. Juni 2012 wurden eine 88-jährige Pensionistin und ihre 54 Jahre alte Heimhelferin in Wien-Meidling getötet. Während des Prozesses versicherten die beiden Angeklagten, sie hätten sich nicht am Tatort befunden. Während Martin Sch. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, gab es für Andreas B. einen Freispruch. Und das obwohl dieser durch ein DNA-Gutachten belastet wurde: 17 von 17 DNA-Merkmalen stimmten mit seinen überein.
Urteil im Doppelmord-Prozess
Richtig freuen konnten sich der 47-Jährige und sein Verteidiger Marcus Januschke über diese Entscheidung allerdings nicht. Die drei Berufsrichter setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus. Damit muss nach einer Prüfung des bisherigen Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof (OGH) der Prozess gegen Andreas B. von einem neuen Schwurgericht wiederholt werden. Der Mann bleibt vorerst weiter in U-Haft. Normann Hofstätter, der Rechtsvertreter von Martin Sch., meldete gegen die über seinen Mandanten verhängte Höchststrafe Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sie ist somit nicht rechtskräftig. (APA)
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