Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll die weitere Vertiefung der guten wirtschaftlichen Beziehungen fördern und die Zusammenarbeit in Steuerfragen zum beiderseitigen Nutzen weiter entwickeln.
Die mögliche Schaffung von Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung wird nicht im DBA enthalten sein, sondern soll Gegenstand künftiger Gespräche über die Frage des Abschlusses eines gesonderten – vom DBA getrennten – Abkommens sein.
Verhandlungen sind damit formell abgeschlossen
Die Paraphierung des DBA-Entwurfs markiert den formellen Abschluss der Verhandlungen, deren Aufnahme anlässlich des Abschlusses des Steuerinformationsaustauschabkommens vom 2. September 2009 vereinbart worden war, mit dem ein Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard eingeführt worden war. Die Unterzeichnung des DBA soll im Lauf des Jahres erfolgen.
Der Abkommenstext wird – wie international üblich – erst nach Unterzeichnung veröffentlicht werden.
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