Der Langlauf-Olympiasiegerin von 2002 und 2010 war am 17. Februar nach ihrem vierten Platz im Biathlon-Massenstart von Sotschi die verbotene Substanz Methylhexanamin nachgewiesen worden. Sie hatte den Befund später auf ein verunreinigtes Teepulver zurückgeführt. Der CAS schenkte dieser Darstellung offenbar Glauben und reduzierte die Strafe am Freitag drastisch. Die genaue Urteilsbegründung des Gerichts ergeht allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Die Aberkennung ihres vierten Olympia-Ranges und aller anderen nach dem 17. Februar erbrachten Ergebnisse bleibt allerdings aufrecht.
Sachenbacher-Stehle zeigte sich nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes “überglücklich”. Nach der Reduzierung ihrer Dopingsperre durch den CAS auf sechs Monate möchte sie sich “bei allen, die an sie geglaubt haben, herzlich bedanken”, teilte ihr Anwalt Marc Heinkelein am Freitag mit. Ob die 33-Jährige ein Comeback startet, möchte sie “in den nächsten Tagen im Kreis ihrer Familie in Ruhe überlegen”.
Der Internationale Biathlon-Verband (IBU) respektiert die CAS-Entscheidung. Das erklärte IBU-Generalsekretärin Nicole Resch.
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