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Doping-Prozess: Baldauf bekennt sich teilweise schuldig

Der ehemalige Langläufer Dominik Baldauf
Der ehemalige Langläufer Dominik Baldauf ©APA
Der ehemalige Skilangläufer Dominik Baldauf hat sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs verantworten müssen.
Baldauf wegen Dopings vor Gericht
Anklage gegen Dominik Baldauf
Dominik Baldauf vor Gericht
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Der 27-jährige Vorarlberger bekannte sich vor dem Schöffensenat teilweise schuldig. Er gab zu, sowohl Blutdoping betrieben, als auch Wachstumshormon genommen zu haben.

Zum ersten Mal habe er sich im April 2016 Blut abnehmen lassen, sagte Baldauf. Wachstumshormon habe er ab Herbst 2017 genommen, aber nicht besonders häufig, fügte er hinzu. Er habe gewusst, dass Doping verboten ist. Ihm sei es dabei nie um Geld gegangen. "Ich wollte bei der Heim-WM in Seefeld mein Potenzial zeigen", beteuerte der Angeklagte.

Herangeführt an das Doping habe ihn Johannes Dürr. "Dürr hat mir gesagt, wie es im Spitzensport zugeht. Er hat mir erzählt, was er gemacht hat und dass es einen deutschen Arzt gibt. Er hat aber nie gesagt, dass ich das auch machen soll", sagte Baldauf. Die Kontaktdaten zu dem deutschen Sportmediziner Mark S. habe er von Dürr bekommen, so der Vorarlberger.

"Habe mich durch Doping nicht bereichert"

Baldauf beteuerte vor Gericht, sich durch das Doping niemals bereichert zu haben. "Ich habe durch das Doping keinen Cent und keinen Ski mehr bekommen", so Baldauf. Denn in den A-Kader sei er bereits gekommen, bevor er zu dopen begonnen habe.

Vorwurf des Sportbetrugs

Staatsanwalt Dieter Albert sprach indes von einem "ganzen System des professionellen Sportbetrugs, wie wir es in Österreich und Deutschland überhaupt noch nie hatten". Die Beteiligten seien über Jahre hinweg mittels Prepaidhandy in Kontakt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Langläufer vor, Sportbetrug begangen zu haben, indem er vorgab, ungedopt Leistungen zu erbringen und damit seine Sponsoren täuschte. "Die Frage, die es heute zu klären gilt, ist, ob ein Schaden entstanden ist", meinte der Staatsanwalt. Aus Sicht der Anklagebehörde sei diese Frage mit "Ja" zu beantworten, da die Sponsoren keine Gelder zur Verfügung gestellt hätten, wenn sie von dem Doping gewusst hätten.

Verteidiger will Diversion

Was sein Mandant durch den Sport erworben habe, sei niedriger gewesen, als das, was er für das Doping ausgegeben habe, betonte indes der Verteidiger. Schon allein daran sei zu erkennen, dass er nie des Geldes wegen gedopt habe, sondern, dass es ihm nur um die Ehre bei der Heim-WM gegangen sei: "Unterm Strich ist mein Mandant viel mehr Opfer als Täter".

Laut dem Verteidiger sei auch der Vertrag mit den Sponsoren erfüllt worden. "Denn er sollte Langlaufen und genau das hat er getan", sagte Verteidiger Andreas Mauhart. Zudem hätten Mitarbeiter sowohl des ÖSV, als auch der Skifirma vom Doping gewusst. Damit habe es keine Täuschung gegeben und "sie können nicht die Geschädigten sein", betonte Mauhart. Der Rechtsanwalt bat um eine Diversion.

"Operation Aderlass"

Baldauf war den Behörden im Zuge der sogenannten "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld ins Netz gegangen. Dabei handelt es sich um Ermittlungen in einer internationalen Blutdopingaffäre, die im Februar 2019 während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland aufgeflogen ist. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen umfassen.

(APA)

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