Im Regierungsprogramm haben ÖVP und FPÖ angekündigt, die Mindestsicherung unabhängig von der Größe einer Familie zu Deckeln (“Österreichweite Deckelung der Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft auf maximal 1.500 Euro”). Dieses in Niederösterreich bereits umgesetzte Modell hat der Verfassungsgerichtshof nun für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Blümel kündigte vor dem Ministerrat an, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs “selbstverständlich” respektieren zu wollen. “Wenn es der Verfassungsgerichtshof in dieser Form aufgehoben hat, werden wir eine andere Lösung finden müssen, die rechtskonform ist”, sagte der ÖVP-Regierungskoordinator, der nach dem VfGH-Urteil gemeinsam mit seinem FP-Gegenüber Norbert Hofer einen Vorschlag bis Jahresende angekündigt hatte.
Vorarlberger Modell?
Grundsätzlich bleibe die Regierung aber bei ihrer Linie, dass es ein österreichweit einheitliches Modell für mehr Gerechtigkeit bei der Mindestsicherung geben müsse. Diese sei ursprünglich nämlich als Wiedereinstiegshilfe in den Arbeitsmarkt gedacht gewesen, werde in Wien aber schon fast als bedingungsloses Grundeinkommen gehandhabt. Die Frage, ob das Vorarlberger Modell ein mögliches Vorbild sein könnte, beantwortete Blümel nicht.
(APA)
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