Die bisher bestehende Regelung, in der die FMA Auftraggeberin sei und die Nationalbank prüfe, sei von Rechnungshof und Bankenausschuss kritisiert worden.
Bisher ist die Nationalbank bei den sogenannten Vor-Ort-Prüfungen auf Markt- und Kreditrisiko auf einen Auftrag der Finanzmarktaufsicht angewiesen.
Dass die Nationalbank künftig von sich aus prüfen dürfe, sei das Normalste auf der Welt, sagte Matznetter. Wenn es ein Problem in einer Bank gebe, müsse die jeweilige Notenbank einspringen, daher soll eine Institution, die notfalls für die Liquidität sorgen muss, auch die Möglichkeit haben, im Vorfeld alles zu tun, um eine solche Situation zu verhindern.
Deutlich schärfere Töne in Richtung FMA kamen am Dienstag von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim. In einer Aussendung kritisierte der Abgeordnete die Haltung der FMA gegenüber Meinl-Bank und Meinl Euorpean Land (MEL). Offenbar wurden die entsprechenden Kapitalmarktprospekte nicht mit der hierfür notwendigen Sorgfalt geprüft. Es verwundere auch nicht, dass die FMA, obwohl ihr offensichtlich bekannt, Meinls fragwürdige Geschäfte mit Wolfgang Flöttl nicht näher untersucht hat, so Jarolim.
Wie berichtet hat der im BAWAG-Prozess angeklagte Wolfgang Flöttl mit einem Kredit der Meinl-Bank auch Aktien der Meinl European Land (MEL) gekauft. Dass der Kabinettschef des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser, Heinrich Traumüller (Vorstand der FMA, der Meinl Bank auf den Zahn fühlen solle), sei schlichtweg unannehmbar, meinte Jarolim, eine Sonderprüfung der Bank durch die OeNB anregte.
Josef Bucher, Finanzsprecher des BZÖ, forderte eine verstärkte Zusammenarbeit über die Grenzen. Ziel müsse es sein, eine in der Europäischen Union angesiedelte Finanzmarktaufsicht zu installieren, die wirklich weisungsfrei und ungebunden agieren kann. Die Kontrolle des Finanzmarktes in Österreich sollte bei der Nationalbank gelagert sein, weil diese viele ihrer eigentlichen Kompetenzen an die Europäische Zentralbank abgetreten habe.
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