Diskussion um Managergehälter hält an

Der Präsident des Interessenverbandes der Anleger will indes mehr Transparenz und die Abschaffung von ungerechtfertigten Begünstigungen, mit denen FirmenChefs ihr Einkommen aufbessern.
In den Geschäftsberichten der Unternehmen sollte künftig auch ein Vergütungsbericht enthalten sein, der sämtliche Bezüge und “geldwerten Vorteile” für alle Vorstandsmitglieder und der Top-Ten-Verdiener ausweist, schlägt Rasinger vor. “Jedes Unternehmen, das an der Börse notiert oder in dem öffentliches Geld steckt, sollte einen Vergütungsbericht machen müssen”, sagte Rasinger am Montag in Wien. Für Stiftungen sollten dabei die gleichen Transparenz-Richtlinien gelten wie für jede AG oder GmbH.
Vorstände sollten Prämien nur für echte Gewinne erhalten, also nicht für solche, die durch Aufwertungen entstehen. Prinzipiell sollten erfolgsabhängige Vergütungen frühestens nach drei Jahren oder noch besser erst sechs Monate nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ausbezahlt werden, wenn sich das Unternehmen bis dahin weiter positiv entwickelt hat. Die Sechstel-Begünstigungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld ab einem Jahresbruttobezug von 60.000 Euro bzw. ab der Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung sollten abgeschafft werden, ebenso die steuerlichen Begünstigungen für Stock-Option-Programme, schlägt Rasinger vor.
Was die Höhe der Managergehälter angeht, seien die Aufsichtsräte gefordert und nicht der Gesetzgeber, sagte Rasinger. “Für mich ist die Nagelprobe, ob jetzt, wenn die Gewinne sinken, auch die Managergehälter runtergehen.”
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