“Diese angebliche Maximalförderung von 770.000 Euro ist eine rein theoretische Zahl, die schon auf Grund der vorgegebenen Kriterien nie abgerufen werden kann. Viel wichtiger ist, dass das Kinderbetreuungsangebot in unserem Land auf Grund des artikulierten Bedarfes der Eltern weiter ausgebaut wird”, so Schmid.
Laut den Berechnungen können auf Grund der in der Vereinbarung enthaltenen Bedingungen und Kriterien nur rund 100.000 Euro an Bundesmitteln abgerufen werden. So werden nur nachgewiesene Mehrausgaben für zusätzliche neue Kinderbetreuungsplätze gefördert, nicht aber z.B. bestehende Einrichtungen in denen hinkünftig mehr Kinder betreut werden. Auch werden die betreuten Kinder bei Tagesmüttern nicht gefördert.
LR Schmid: “Das heißt, wir müssten ohne jede Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs neue Kinderbetreuungseinrichtungen aus dem Boden stampfen. Wir werden mit oder ohne Bundesmittel das Kinderbetreuungsangebot dem Bedarf der Eltern entsprechend weiter ausbauen.”
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