Diplomaten als Verkehrssünder: Rasen im Schutz der Immunität
Bußgelder werden zwar verhängt, müssen aber nicht bezahlt werden. 1.838 Anzeigen wegen Verkehrsübertretungen wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres in Wien gegen Diplomaten erstattet, in 517 Fällen wurde das Verfahren im Schutz der Immunität abgebrochen. “Diplomaten begehen nicht alle Übertretungen straflos. In mehr als 70 Prozent der Fällen werden die Verfahren ganz normal geführt”, sagte Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, im APA-Gespräch.
Während die Polizei im ersten Halbjahr 2010 noch 3.275 Anzeigen gegen Diplomaten erstattet hat, ist die Zahl im Vergleichszeitraum 2012 um rund 56 Prozent (auf 1.838) gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der Verkehrsübertretungen insgesamt im gleichen Zeitraum in der Bundeshauptstadt um rund 35 Prozent gestiegen (von 97.400 im Jahr 2010 auf 131.250 im Jahr 2012).
Die häufigsten Vergehen
Schnellfahren, bei Rot über die Ampel, Sperrlinien nicht beachten, Telefonieren am Steuer bis hin zu Alkoholdelikten – “was die Standarddelikte angeht, unterscheiden sich Diplomaten kaum von anderen Verkehrsteilnehmern”, sagte Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien. Die meisten Anzeigen erfolgen über den Weg der technischen Verkehrsüberwachung (Radar, Section Control, Rotlichüberwachung etc.). Dabei sticht besonders die Section Control im Kaisermühlentunnel (der Weg zum und vom Vienna Inernational Center) hervor.
Aufgrund des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen unterliegen Diplomaten im Empfangsstaat nicht der Strafgerichtsbarkeit. Die Immunität befreit sie aber nicht von der Gerichtsbarkeit im Entsendestaat. Dabei gibt es aber einen feinen Unterschied. Ausnahmslos gilt die Immunität nur für jene Diplomaten mit roter Legitimationskarte. Das betrifft etwa den Botschafter und seine Familie oder fixe Mitglieder von Organisationen wie UNO, IAEA etc. – für sie gilt der Schutz sowohl beruflich als auch privat. Den Status einer blauen Legitimationskarte haben die Angestellten der Botschaft, z.B. der Chauffeur des Botschafters. Für ihn gilt die Immunität nur beruflich, aber nicht privat.
(APA)
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