Dingler-Spende an die AfD: Geldwäsche-Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Funktionär eingestellt

Die Behörde ging dem Verdacht der Geldwäsche nach, dieser ließ sich aber offenbar nicht erhärten. Es liege kein gerichtlich strafbarer Tatbestand vor, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Montag auf APA-Anfrage.
Weitere Angaben machte die Staatsanwaltschaft dazu nicht. Die Spende an die vom deutschen Verfassungsschutz zwischenzeitlich als gesichert rechtsextrem eingestufte Alternative für Deutschland (AfD) schien unter Dinglers Namen auf der Liste der Parteispenden des Deutschen Bundestags auf, wie NDR und WDR Anfang Februar berichteten. In diesem Wert habe er der Partei 6.400 Wahlplakate für die Bundestagswahl zur Verfügung gestellt, so der Ex-FPÖ-Funktionär, der bis 2016 Landesgeschäftsführer war, damals gegenüber dem ORF Vorarlberg. Als Grund nannte er Sorgen bezüglich einer Eskalation des Ukraine-Kriegs. Das Geld stamme aus seinem Privatvermögen.
Strohmannspenden verboten
Laut Recherchen von "Spiegel" und "Der Standard" soll der Geschäftsmann aber vor seiner Spende eine "Schenkung" in Millionenhöhe erhalten haben - von dem aus Duisburg stammenden Immobilienmilliardär Henning Conle. Demnach hätte Dingler für die Millionentransaktion nur als Strohmann fungiert, solche Strohmannspenden sind laut deutschem Recht verboten. Der AfD drohte ein Strafgeld wegen illegaler Parteienfinanzierung in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende. Um diese abzuwenden, überwies die AfD im April vorsorglich 2,35 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung.
(APA)
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