Nach Angaben der Gerichtspressestelle vom Donnerstag will der 48-jährige Pop-Millionär seiner 33 Jahre alten Ex-Frau mit einer Unterlassungsklage vor dem Hamburger Landgericht am Freitag der kommenden Woche die Behauptung verbieten lassen, er habe sie geschlagen.
Feldbusch soll die von Medien aufgegriffene Bemerkung nicht wiederhohlen dürfen, Bohlen habe ihr im November 1996 am Telefon gesagt: „es stimmt, ich habe dich geschlagen“.
Erst im vergangenen Oktober hatte sich Feldbusch und Bohlen eine tagelange mediale Schlammschlacht geliefert. Der Streit um Handgreiflichkeiten in der fast sechs Jahre zurück liegenden Kurz-Ehe der beiden Prominenten erreichte einen Höhepunkt, als Feldbusch in einer Sonderausgabe der „Johannes B. Kerner“-Show unter Tränen erklärte, Bohlen habe sie damals geschlagen. Dieser wehrte sich bei Stefan Raab („TV Total“) noch am selben Abend und sagte in der „Bild“-Zeitung: „Sie lügt“.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.