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Diese Verordnungen plant das Land noch bis Ende 2019

Wallner und Rauch - das wollen sie noch schaffen
Wallner und Rauch - das wollen sie noch schaffen ©VOL.AT - Matthias Rauch
Noch einige Verordnungen und Novellen bis Jahresende - vor allem im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.

Die Vorarlberger Landesregierung arbeitet weiterhin die im Koalitionsabkommen vereinbarten Punkte ab – die Abteilung Umwelt und Klimaschutz plant beispielsweise noch einige Begutachtungsverfahren zu diversen Verordnungen bzw. Novellen bis Jahresende durchzuführen, informiert Umweltlandesrat Johannes Rauch:

„Umwelt- und Klimaschutz haben immer Saison. Ziel dieser Verordnungen ist sicherzustellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit unseres Lebensraumes selbst entdecken und erleben können“.

Folgende Begutachtungsverfahren sind noch geplant:

  • Die Begutachtungsfrist der Verordnung über die Unterschutzstellung der Kanisfluh ist Ende Juli abgelaufen. Derzeit werden die Stellungnahmen durchgearbeitet.
  • Novelle der Verordnung über das Naturschutzgebiet Kojen-Moos in Riefensberg – im Oktober 2019
  • Novelle der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gsieg – Obere Mähder“ in Lustenau. Die Verordnung ist gültig bis 31. Jänner 2020 und soll deshalb Ende 2019 novelliert werden.
  • Novelle der Verordnung der Landesregierung über Entschädigungen für Überwachungsorgane nach dem Landes-Luftreinhaltegesetz (Indexanpassung) -  im Herbst 2019.
  • Novelle der Luftreinhalteverordnung „Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Luftreinhaltung hinsichtlich Heizungsanlagen“. Mit der Novelle wird die MCP-Richtlinie umgesetzt (Richtlinie (EU) 2015/2193 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft). Derzeit läuft ein Vertragsverletzungsverfahren, die Umsetzung soll daher möglichst rasch erfolgen - Oktober 2019.
  • Anfang 2020 soll dann die Verordnung („Europaschutzgebietsverordnung“ – Erklärung der 17 neu ausgewiesenen Natura 2000 Gebiete zu Europaschutzgebieten mittels eigener Verordnung und digitalen Plänen) zum neuen Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung in Kraft treten.

(Red.)

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