Diese Personen sind von der Impfpflicht ausgenommen
Die demnächst in Österreich gültige Corona-Impfpflicht gilt nicht für in Österreich lebende ausländische Diplomaten. Wie die "Kleine Zeitung" am Dienstag berichtete, hat dies nichts mit der diplomatischen Immunität zu tun, sondern mit dem Umstand, dass sie nicht vom Zentralen Melderegister erfasst sind. Maskenpflicht oder 2G-Regel gelten für sie aber sehr wohl.
Impfpflicht nur für Personen mit Wohnsitz in Österreich
Die Impfpflicht besteht nur für Personen, die in Österreich einen aufrechten Wohnsitz gemäß Meldegesetz haben. Diplomaten sowie Inhaber einer Legitimationskarte sind von der Meldepflicht nach dem Meldegesetz ausgenommen, scheinen in der Regel nicht im Melderegister auf und unterliegen somit keiner Impfpflicht, zitierte die Zeitung eine Stellungnahme des Außenministeriums. Sollten Diplomaten aber freiwillig nach dem Meldegesetz an einem Wohnsitz in Österreich gemeldet sein, könnten sie unter die Impfpflicht fallen.
Österreichische Diplomaten müssen geimpft sein
Österreichische Diplomaten, die ins Ausland entsandt werden, müssen hingegen nach den bestehenden Bestimmungen geimpft sein. Das gilt auch für alle österreichischen Auslandssoldaten. Derzeit laufen im Außenamt Vorbereitungen, dass die Impfpflicht auch auf jene Diplomaten ausgeweitet wird, die bereits im Ausland leben und arbeiten.
(APA/red)
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