Von Seff Dünser (NEUE)
Die Disziplinarkommission beim Finanzministerium in Wien hat über den unbescholtenen Vorarlberger Postbeamten in seinem Disziplinarverfahren wegen der Verletzung von Dienstpflichten eine Geldbuße von 500 Euro verhängt. Die milde erstinstanzliche Sanktion, mit der die Disziplinaranwältin und der von einem Vorarlberger Rechtsanwalt verteidigte Beschuldigte einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Disziplinarbehörde
Nach Ansicht der Disziplinarbehörde ist der Unterländer Briefzusteller schuldig, weil er an drei Tagen im August 2018 auf seinem Handheld-Taschencomputer eine längere Arbeitszeit im Außendienst als die tatsächlich verrichtete aufgezeichnet hat.
Zudem hat der Mitarbeiter der teilstaatlichen Österreichischen Post AG an einem Tag im September 2018 trotz vorheriger Ermahnung durch den Vorgesetzten während der Arbeit nicht das vorgeschriebene Polohemd der Post AG getragen, sondern ein privates Poloshirt. Im Zweifel freigesprochen wurde der Beschuldigte von den schwererwiegenden Vorwürfen, er habe mit den manipulierten Außendienstzeiten an den drei Arbeitstagen im August 2018 betrügerisch Überstunden zu verrechnen versucht. Der Beschuldigte sagte vor der Disziplinarkommission, er habe im Taschencomputer bei den Außendienstzeiten auch schon die dafür nicht vorgesehene Beladung seines Dienstautos mit den Postsendungen ebenso erfasst wie eigentlich extra aufzuzeichnende Vorbereitungen für den nächsten Arbeitstag im Innendienst.
Kurze Pausen
Ein Freispruch erfolgte auch zum Vorwurf, der seit 1994 als Beamter tätige Postbedienstete habe zwei Pausen im Handheld nicht angegeben. Die kurzen Pausen seien unter der disziplinären Erheblichkeitsschwelle gelegen, merkte dazu die Disziplinarkommission an. Im Handheld könnten nur mindestens fünfminütige Pausen aufgezeichnet werden.
640 Überstunden
Das Qualitätsmanagement der Post hat den Beamten kurz beobachtet. Daraus entstanden die Vorwürfe im Disziplinarverfahren. Der Briefzusteller aus Vorarlberg war mit 640 Überstunden in einem Jahr aufgefallen.
Statt des dienstlichen Polohemds hat der Briefträger während der Arbeit mehrmals sein privates getragen. Weil er das Posthemd nicht vertrage, er schwitze darin zu sehr, sagte der Postbeamte dazu. Der Aufforderung seines Vorgesetzten, sich seine Posthemd-Unverträglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen, kam der Untergebene allerdings nicht nach.
(NEUE)
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