von Christiane Ecker/VOL.AT
„Es ist Ihre Sache, wie Sie sich verantworten, aber die Beweislage ist relativ erdrückend“, so die vorsitzende Richterin Sonja Nachbaur. Doch die 46-jährige bleibt dabei, dass sie weder bei der Abrechnung rund 20.000 Euro in die eigene Tasche verschwinden habe lassen, noch sonst irgendetwas gestohlen habe. Sie habe keinen Wein aus dem Betrieb geklaut, keine Gutscheine im Wert von 150 Euro, sie habe nicht widerrechtlich aus der Wohnung, die man ihr überließ, irgendetwas illegaler Weise im Internet verhökert. Was die Sachen aus der Wohnung betrifft, habe man ihr zugestanden, die Sachen zu entrümpeln, zu spenden oder zu verkaufen.
Angeblich gelogen
Die Gastwirtin, die damals gute Freundin der Angeklagten war, dementiert. Das Nichtbuchen von bestellten Getränken habe System gehabt und große Dimensionen angenommen. Wein sei aus dem Lager des Gasthauses verschwunden und sie habe gerochen, dass die Frau immer wieder Alkohol getrunken habe. Von einer Befugnis, Dinge aus der Wohnung zu verkaufen, könne keine Rede sein. Nun wird ein Kassenexperte noch als Zeuge einvernommen. Er soll die Buchungen und Möglichkeiten, Einnahmen zu manipulieren, genauer erörtern. Die Kellnerin ist entrüstet über die Vorwürfe. Das Urteil ist somit noch ausständig.
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