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Dieb darf laut Urteil Finderlohn behalten

Der Einbrecher darf seinen Finderlohn behalten - vorerst.
Der Einbrecher darf seinen Finderlohn behalten - vorerst. ©Bilderbox
Insgesamt 96 Medaillen im Wert von fünf Millionen Dollar (3,17 Mio. Euro) hat ein Dieb in Neuseeland aus einem Militär-Museum gestohlen. Den Finderlohn in Höhe von 100.000 Neuseeland-Dollar (rund 63.505 Euro), den er bei der Rückgabe des Diebesguts erhielt, darf er trotzdem behalten.

Das entschied laut Medienberichten nun das Oberste Gericht in Wellington. Der Mann sitzt derzeit eine 13-jährige Haftstrafe auf der Nordinsel Neuseelands ab.

2007 hatte er zusammen mit einem Komplizen die wertvollen Medaillen, darunter neun Victoria-Kreuze, die als höchste Tapferkeitsmedaillen im britischen Commonwealth gelten, aus dem Museum entwendet. Später gaben die Männer anonym über einen Anwalt das Diebesgut zurück – und kassierten ihren stattlichen Finderlohn. Sein Komplize hat seinen Anteil unterdessen zurückgegeben.

Orden-Besitzer nicht geschädigt

Weder die Polizei noch die Stifter der Auszeichnungen hätten einen offiziellen Anspruch auf Entschädigung, da sie keine Opfer der Tat seien, urteilte das Gericht. Deshalb könne das Geld nicht zurückgefordert werden.

Die Polizei könne aber versuchen, über ein neues Strafverfahren das Geld zurückzuverlangen. (APA)

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