Die wichtigsten Fristen bis zur Nationalratswahl am 29. September

Bevor die Termine endgültig fix sind, muss die von der Regierung beschlossene Verordnung noch mit Stimmenmehrheit den Hauptausschuss des Nationalrats passieren.
Vorläufige Termine und notwendige Schritte
Außerdem muss die Wahl mindestens einen Tag vor dem Stichtag im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden. Neuwahlbeschluss im Nationalrat braucht es keinen, da die Legislaturperiode wie vorgesehen erst nach fünf Jahren ausläuft.
Der Stichtag muss laut Nationalratswahlordnung am 82. Tag vor dem Wahltag liegen und fällt damit auf den 9. Juli. Ab dann beginnen die formalen Vorbereitungen für die Wahl, etwa das Sammeln von Unterstützungserklärungen für Parteien, die bei der Nationalratswahl antreten wollen (und nicht die Unterstützung von mindestens drei Nationalratsabgeordneten haben). Ab diesem Tag können die Unterstützungserklärungen auf den Gemeindeämtern bzw. Magistratischen Bezirksämtern beurkundet werden.
Jene Parteien, die nicht auf drei Abgeordnete zurückgreifen können, müssen für ein österreichweites Antreten ingesamt 2.600 Wahlberechtigte zur Unterschrift bewegen. Diese muss persönlich am Gemeindeamt bzw. dem Magistrat erfolgen. Dort muss man eine (mitgebrachte) Unterstützungserklärung unterschreiben, diese von der Behörde bestätigen lassen und die Erklärung dann den antrittswilligen Parteien zeitgerecht zukommen lassen. Die Behörde muss bestätigen, dass der Wahlberechtigte am Stichtag im Wählerverzeichnis stand. Deshalb können Unterschriften erst ab dem Stichtag bestätigt werden.
Anforderungen für eine österreichweite Kandidatur
Für eine österreichweite Kandidatur muss bis zum 58. Tag vor der Wahl, also bis zum 2. August (17.00 Uhr) in jedem Bundesland ein ausreichend unterstützter Landeswahlvorschlag eingereicht werden, um an der Verteilung der Mandate teilnehmen zu können ("erstes und zweites Ermittlungsverfahren"). Dafür sind je nach Größe des Bundeslandes unterschiedlich viele Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten vorzulegen: In den Landeswahlkreisen Burgenland und in Vorarlberg je 100, in Kärnten, Salzburg und Tirol je 200, in Oberösterreich und der Steiermark je 400 und in Niederösterreich und Wien je 500.
Teilnahme an der Verteilung der Bundesmandate
Wer auch an der Verteilung der Bundesmandate teilnehmen möchte (sogenanntes "drittes Ermittlungsverfahren"), muss bis spätestens am 48. Tag vor der Wahl (12. August) einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht immer der Spitzenkandidat einer Partei.
(APA)
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