Der letzte Akt ist geschlossen. Am 11. September entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) zum letzten Mal etwas im Fall der Wahlwiederholung der Bürgermeisterstichwahl in Bludenz. Er hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Innsbrucker Staatsanwaltschaft abgewiesen, womit auch der vierte Freispruch rechtskräftig ist, wie der Bregenzer Rechtsanwalt Bertram Grass den VN bestätigt. Dreieinhalb Jahre nach der Wahl steht also fest: Juristisch haben die Wahlwiederholungen in Hohenems und Bludenz keine Konsequenzen.
Nachdem die Wahlkartenausgabe lockerer gehandhabt wurde als gesetzlich vorgeschrieben und die unterlegenen Kandidaten in diesen Städten deshalb vor den Verfassungsgerichtshof zogen, mussten die Stichwahlen am 20. Dezember wiederholt werden.
Gegen mehrere Personen wurde in Folge ermittelt. Die Staatsanwaltschaft warf Beamten Amtsmissbrauch vor, den Wahlhelfern die Anstiftung dazu. Die Vorwürfe stellten sich allesamt als unbegründet heraus. Für die Hauptangeklagte endete die Geschichte der Wahlwiederholungen erst jetzt – der OGH bestätigte die Freispruchgründe der Feldkircher Richterin. Demnach wusste die Hauptangeklagte nicht, dass sie mit dem “Wahlkartenservice” rechtswidrig handelte.
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