Die Wahlkampfkosten zur Wien-Wahl 2025: Diese Parteien kratzen an der Obergrenze

Im Zuge einer von SPÖ und NEOS initiierten Reform wurde in der vergangenen Legislaturperiode die Kostenobergrenze von sechs auf fünf Mio. Euro pro Partei gesenkt. Außerdem werden verpflichtend Wahlwerbungsberichte verlangt.
Eine Woche vor dem Wahltag wird ein erster Bericht fällig - also vergangenen Sonntag. Darin müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen sowie bis zum Wahltag geschätzten zukünftigen Wahlwerbungsaufwendungen veröffentlicht und dem Stadtrechnungshof mitgeteilt werden. Andernfalls wird eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro fällig.
(APA/Red.)
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