Der greise Reichspräsident Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, Militärlegende des Ersten Weltkriegs und eingefleischter Monarchist, hatte 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt und damit das Ende der Demokratie besiegelt.
Im parlamentarischen System der Bundesrepublik sollte der Bundestag das einzige Verfassungsorgan sein, das seine Legitimation aus einer allgemeinen und unmittelbaren Wahl herleitet. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und – zusammen mit Delegierten der Bundesländer in der Bundesversammlung – den Bundespräsidenten.
Dennoch sind die Aufgaben des Präsidenten nicht nur rein repräsentativer Natur. Er vertritt den Bund völkerrechtlich und schließt Verträge mit anderen Staaten. Bei der Regierungsbildung wirkt er mit, indem er dem Bundestag einen Bundeskanzler zur Wahl vorschlägt. Auf Vorschlag des Kanzlers ernennt und entlässt er die Minister. Gesetze werden erst wirksam, wenn der Bundespräsident sie unterzeichnet und “ausgefertigt” hat. Dabei hat er ein formelles Prüfungsrecht, ob das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen sin
Der Bundespräsident kann den Bundestag auflösen, falls der Kanzler über keine Mehrheit verfügt. Das taten 1982 bzw. 2005 Karl Carstens und Horst Köhler, nachdem Helmut Kohl bzw. Gerhard Schröder absichtlich bei der Vertrauensfrage gescheitert waren, um vorgezogene Parlamentswahlen herbeiführen zu können. Das Begnadigungsrecht liegt ausschließlich beim ersten Mann im Staat. Erst im Mai lehnte Köhler die Begnadigung der ehemaligen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld nach einem Gespräch mit ihr ab. Politischen Einfluss übt der Bundespräsident hauptsächlich durch Stellungnahmen und Reden aus, die gesellschaftliche Debatten aufgreifen oder anstoßen.
Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Gewählt werden kann nur, wer mindestens 40 Jahre alt ist. Der Präsident kann nur durch das Bundesverfassungsgericht und nur bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Grundgesetz oder Bundesgesetze seines Amtes enthoben werden. Die Vertretung des Bundespräsidenten obliegt dem Präsidenten des Bundesrates. Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten betragen derzeit 199.000 Euro im Jahr.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.