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Die neue Abzocke im Internet

Dialer und Co. waren gestern – neuerdings funktioniert die Abzocke im Internet über so genannte Eintragungsdienste wie www.probino.de, über die vermeintlich Gratis-Warenproben bezogen werden können.

Wer sich nicht vorsieht, hat schnell angeblich kostenpflichtige Verträge und ein Inkassobüro am Hals. Bei den AK-Konsumenten-beratern stapeln sich die Beschwerden – auch von Konsumenten, die beteuern, sich gar nicht angemeldet bzw. ihre Anmeldung abgebrochen oder umgehend storniert zu haben. Ganz nach dem Motto „Wer nicht pariert, wird inkassiert“.

Diese Erfahrung machte auch Frau K. aus Rankweil. Eines Tages hatte sie eine Spam-E-Mail, mit der Gratis-Produktproben und Gutscheine beworben wurden, in ihrem Postfach. Der E-Mail war ein Link beigefügt, welcher mit dem Anklicken ein Anmeldeformular der Firma „probino.de“ (damals mit Sitz in Hochheim/Deutschland) öffnete. Frau K. füllte diese Anmeldemaske aus.

Wenig später erhielt sie eine Anmeldebestätigung, in der sie aufgefordert wurde, ihre Daten zu überprüfen. Da aus dieser Bestätigung aber auch hervorging, dass sie sich bei einem kostenpflichtigen Dienst eingetragen hatte, erklärte sie sofort per E-Mail ihren Rücktritt. Ungeachtet dessen sind in der Folge regelmäßig Rechnungen, Zahlungserinnerungen und später dann Mahnungen bei ihr eingelangt. Auf den Hinweis von Frau K., sie hätte von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, wurde ihr von „probino“ mitgeteilt, eine solche Mitteilung sei nicht eingelangt – der Vertrag wäre also aufrecht.

Die Rankweilerin konnte eine entsprechende Sendebestätigung vorlegen, nur half ihr das leider nicht weiter. Wenige Tage später wurde ihr geantwortet „sie hätte auf Seite zwei der Anmeldung einen Haken gesetzt, mit dem sie auf ein Rücktrittsrecht verzichte. Damit habe sie sich einverstanden erklärt, dass mit der Dienstleistung sofort begonnen wird.“ Nach etlichen Mahnungen und E-Mails wurde ihr ein Schreiben des Inkassobüros „Proinkasso“ übermittelt, welches sie veranlasste, die Konsumentenberatung der Arbeiter-kammer Vorarlberg aufzusuchen. Seit beim Inkassobüro „Proinkasso“ und bei „probino.de“ ein Interventionsschreiben der AK eingelangt ist, hat Frau K. keine Aufforderung mehr erhalten ihre Rechnung zu begleichen.

System hat Methode

Ein Einzelfall? Mitnichten! Zahlreiche Internet-Foren füllen sich derzeit mit Einträgen von „probino.de“-Geschädigten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Alles ein großes Missverständnis oder doch Betrug? Dieser Frage geht derzeit die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nach.

In der Zwischenzeit wurde das Inkassobüro „Proinkasso“ aus dem deutschen Inkasso-Bundesverband ausgeschlossen, weil sie ihren Prüfpflichten hinsichtlich der Legitimation der übernommenen Forderungen nur ungenügend nachkam.

Das Unternehmen welches hinter „probino.de“ steht (newadmedia), hat mittlerweile seinen Firmensitz nach Österreich verlegt. Die Firma „Opulentia EDV-Dienstleistungen GmbH“ betreibt nun von Wien aus dieses, sehr einträgliche, Geschäft.

AK-Tipps für Betroffene

  • Sollten Sie eine Rechnung erhalten, sich aber niemals bei diesem Dienst angemeldet haben, widersprechen Sie der Rechnung schriftlich unter Angabe der genannten Rechnungs- oder Kundennummer. Erklären sie, dass sie niemals einen Vertrag einge-gangen sind und auch nicht an etwaigen Leistungen interessiert sind. Fordern Sie den Rechnungssteller gegebenenfalls auf, einen Vertragsschluss zu belegen.
  •  Auch durch einen abgebrochenen Anmeldevorgang kann in der Regel kein Vertrags-verhältnis zustande kommen. Ebenso stellt das protokollieren der IP-Adresse und der persönlichen Daten, entgegen der Angaben des Unternehmens, noch keinen Beweis für einen Vertragsabschluss dar.
  • Wenn Sie eine ungerechtfertigte Rechnung erhalten und dieser widersprochen haben, lassen Sie sich auch von harschen Schreiben und Drohungen von Inkassounternehmen nicht einschüchtern. Reagieren müssen Sie auf jeden Fall, wenn Sie einen gerichtlichen Zahlungsbefehl erhalten. Diesem muss fristgerecht widersprochen werden. Wenden Sie sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer. Telefon 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at

Rückfragehinweis: AK-Konsumentenberatung, Paul Rusching, Telefon 05522/306-3024,
E-Mail paul.rusching@ak-vorarlberg.at

(Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg

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