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Die Kreuzung in Alberschwende soll nun entschärft werden.

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Alberschwende. „Aufgrund unserer Torfunktion in den Bregenzerwald sind wir in Alberschwende mit einem außergewöhnlich hohen Verkehrsaufkommen belastet", erklärt Bürgermeister Reinhard Dür. Die Belastung stelle für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder, ein hohes Gefahrenpotenzial dar, so Dür weiter. Die gefahrlose Nutzung und Querung der Fahrbahn sei nicht mehr gegeben. Angesichts dieser Situation bemühte sich die Gemeinde Alberschwende in intensiver Zusammenarbeit mit übergeordneten Stellen des Landes (u.a. Straßenplanungsabteilung) seit mehr als zwei Jahren darum, Lösungsansätze zur Entschärfung der auf Dauer unzumutbaren Situation zu finden.

Bürgerversammlung

Im Rahmen einer Bürgerversammlung haben über 200 Bürger der Gemeinde ihr Interesse am Thema Verkehr zum Ausdruck gebracht. Eine Vielzahl an Anregungen und Kritikpunkten, aber auch Lösungsansätzen waren das Ergebnis der Diskussion. Zentraler Kritikpunkt war u. a. die Verkehrskreuzung im Ortszentrum und deren Umfeld. Mehrfach wurde darauf aufmerksam gemacht, dass neben überhöhten Geschwindigkeiten vor allem ein annähernd gefahrloses Queren der Fahrbahnen nicht möglich sei. „Der überwiegende Anteil am Verkehrsaufkommen konzentriert sich seit der Öffnung des Tunnels entlang der L 200 (Durchzugsverkehr). Die Verkehrsfrequenz auf der Achrainstraße (nunmehr L 49) hat sich dementsprechend zurückentwickelt”, so Dür.

Gefahrenstellen

Neuralgische Gefahrenstellen stellen derzeit die Fußgängerquerungen im Bereich des GH Taube und des Hauses Lässer dar. Die nur ca. 60 – 100 cm an deren Hausecken vorbeiführenden Fahrbahnränder sorgen immer wieder für Gefahrenmomente. Erschwerend kommt hinzu, dass der Übergang beim GH Taube über drei Fahrbahnen führt. Parkende Autos bzw. fehlende Gehflächen entlang des Straßenabschnittes zwischen der Einmündung des Güterweges Schwarzen (vis-à-vis Hermann-Gmeiner-Saal) und dem Haus Lässer zwingen Fußgänger wiederholt, die Fahrbahn zu nutzen. Nun hat der Verkehrsausschuss unumstößliche, in die Planung zwingend aufzunehmende Eckpunkte definiert. Der Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer (insbesondere Kinder und ältere Menschen) wurde in der Erarbeitung der Planungsziele absolute Priorität eingeräumt. Städtebauliche Aspekte wurden diesen untergeordnet. In weiterer Folge wurde das Ergebnis den beauftragten Planern (Landesstraßenplanung und zwei Planungsbüros) als Mindestanforderung an die Planung übergeben.

Fakten:

Ein Abrücken der Fahrbahn von den Hausecken des GH Taube und Haus Lässer auf mindestens zwei Meter (dzt. zwischen 0,60 und 1,00 m). • Die Fußgängerquerung beim GH Taube soll maximal über zwei Fahrbahnen führen (dzt. 3 Fahrbahnen) • Eine Verschwenkung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich soll zur Erzielung niedrigerer Geschwindigkeiten beitragen. • Für die Errichtung eines Gehsteiges entlang der L 200 im Abschnitt zwischen der Einmündung des Güterweges Schwarzen und dem Haus Lässer sollen Flächen beschafft werden. Gespräche und Verhandlungen mit den Anrainern sind im Gange. • Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll im Frühjahr 2010 erfolgen.

 

 

 

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