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Die Ifs Schuldenberatung rechnet mit Anstieg finanzieller Not

Simone Strehle-Hechenberger, Leiter der Ifs Schuldenberatung im Interview
Simone Strehle-Hechenberger, Leiter der Ifs Schuldenberatung im Interview ©Pixabay/Andergassnj
Simone Strehle-Hechenberger, Leiterin der Ifs Schuldenberatung Vorarlberg, konstatiert, dass seit Anbeginn der Corona-Krise noch kein erhöhter Beratungsbedarf zu verzeichnen ist.

Sie und ihr Team rechnen jedoch mit einem baldigen Anstieg und rüsten sich dafür.

Schuldenregulierungsverfahren

Momentan melden sich vermehrt Klienten, die sich schon in einem Schuldenregulierungsverfahren befinden. Gerade jene fürchten durch Corona-Kurzarbeit oder einen gänzlichen Jobverlust um ihre existenzielle Zukunft.

Zahlungsplan versus Abschöpfungsverfahren

Beim Zahlungsplan einigen sich Schuldner und Konkursgläubiger vor Gericht auf eine Quote, die in den darauffolgenden fünf bis sieben Jahren vom Schuldner in Raten an die Gläubiger bezahlt werden muss. Der Zahlungsplan muss von mehr als der Hälfte der Gläubiger im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung bestätigt werden, um als angenommen zu gelten. Und diese müssen mehr als die Hälfte der Schulden auf sich vereinen.

Beim Abschöpfungsverfahren wird der Schuldner fünf Jahre lang auf sein Existenzminimum gepfändet. Am Ende der Laufzeit wird er von den noch ausstehenden Schulden befreit.

Verhandlungen mit Gläubigern

„Wer sich mit seinen Gläubigern im Zahlungsplan auf eine Summe einigen kann und dann in den nächsten Jahren mehr verdient, fährt mit dem Zahlungsplan besser“, erläutert die Schuldenexpertin. Der große Vorteil ist außerdem die fixe Quote, die sich auch bei einer Lohnerhöhung nicht ändert. Falls der Schuldner im Laufe der fünf Jahre weniger verdienen sollte, kann er versuchen Ratenstundungen (Aussetzung der Tilgung) zu erzielen oder einen Antrag auf Zahlungsänderungen einbringen. "Gläubiger stimmen dem Zahlungsplan vor allem dann zu, wenn sie davon ausgehen mehr Geld zu bekommen als beim Abschöpfungsverfahren“, erklärt Strehle-Hechenberger einer der Gründe für eine Zustimmung zum Zahlungsplan.

Unterstützung durch das Ifs

Frau Strehle-Hechenberger und ihr Team sind in laufenden Austausch mit Gläubigern, Banken, Kreditschutzverbänden, Gerichten und anderen sozialen Einrichtungen. Über den Dachverband der Schuldenberatung versuchen sie folgende Maßnahmen auf Bundesebene durchzubringen:

  • Aussetzung von Delogierungen
  • Aufrechterhalten der Versorgung mit Strom, Wärme, Internet und Telefon auch bei offenen Rückständen
  • Aussetzen von Eintreibungsmaßnahmen durch Inkasso
  • Bei Zahlungsproblemen Rechtsanspruch auf Stundung samt Zinsenstopp von Bankkrediten
  • Aussetzung von Verzugsgebühren und Verzugszinsen bei Zahlungsverzug
  • Aufschub von Lohnpfändungen, wenn dadurch die existentielle Sicherheit bedroht ist
  • Bei einer laufenden Schuldenregulierungen (Zahlungsplänen), sollen die Raten ans Ende der Laufzeit verschoben werden können

Bankinstitute sind gesprächsbereit

"Wir haben von den Banken ein positives Signal erhalten", erklärt Strehle-Hechenberger und plädiert dafür, dass Schuldner offensiv auf ihre Gläubiger zugehen und das Gespräch suchen. "Als allererstes sollen vor allem "gefährliche Schulden" beglichen werden, die bei Nichtbeachtung existenzielle Konsequenzen haben, wie den Verlust der Wohnung oder die Versorgung mit Strom und Wasser, erklärt sie das konkrete Vorgehen bei finanzieller Not.

Erste Anlaufstelle

Die Ifs-Schuldenberatung berät weiterhin telefonisch. „Unser Betrieb läuft ganz normal weiter“, versichert die Schuldenexpertin.

(VOL.AT)

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