Zwei Mitarbeitern sei fristlos gekündigt worden – rund um die Weihnachtsfeiertage, sagte der Sprecher. Strittig war danach, ob der sofortige Rausschmiss rechtens war – oder ob eine Kündigungsfrist hätte eingehalten werden müssen. Der Vergleich sieht nun vor, dass den beiden Ex-Mitarbeitern Gehälter nachgezahlt werden. In einem der beiden Fälle behielten sich beide Seiten vor, die Einigung noch mal zu widerrufen.
Ein dritter Mitarbeiter hatte nach Angaben des Gerichts selbst gekündigt, forderte aber Gehaltsnachzahlungen. Auch mit ihm einigte sich die TV-Firma auf einen Vergleich.
“Die Geissens – eine schrecklich glamouröse Familie” ist eine RTL-II-Dokusoap und dreht sich um das Leben des Promi-Paares Carmen und Robert Geiss. Bei der zuständigen Produktionsfirma “Geiss TV” ist die Geiss-Familie nach Angaben des Gerichts Gesellschafter.
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