Wird ein älteres Objekt saniert, so werden ab und zu die elektrischen Anlagen übersehen, weiß Ingrid Thaler, Hausverwalterin in Bregenz. Die Novelle der Elektrotechnikverordnung, die mit 12. Juli 2010 veröffentlicht wurde, berücksichtigt dieses Problem. Verfügen Elektroanlagen in Wohnungen über keinen Zusatzschutz, so ist der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicherzustellen, wird im § 7a ausgeführt. Wenn der Einbau dieses Schutzschalters nicht ausreichend dokumentiert ist, so kann laut der Verordnung die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.
Manfred Horvath, Elektrotechnik in Fußach, bestätigt das Problem. Wir fordern seit Jahren die entsprechende Überprüfung der Elektrotechnik in älteren Gebäuden. Bei einer Vermietung oder einem Verkauf sollte der Makler eine Bestätigung durch einen konzessionierten Elektriker vorlegen. Manfred Horvath kennt etliche Fälle, wo in einem sonst perfekt sanierten älteren Haus noch der Verteilerkasten aus den 50er Jahren eingebaut war.
Ingrid Thaler verweist darauf, dass Bestätigungen zur Sicherheit der Elektroanlagen und andere für Mieter und Vermieter wichtige Unterlagen nur dann gewährleistet sind, wenn die Vermietung in den Händen von Profis liegt. Eine professionelle Hausverwaltung muss sich um solche Fragen kümmern und sie mit seinem Auftraggeber, dem Vermieter, abklären.
Jedes Haus, das älter als ca. 35 Jahre ist, sollte einem Elektro-Check unterzogen werden. Ingrid Thaler: Das dient der Sicherheit der Bewohner, das liegt natürlich auch im Interesse eines Besitzers. Elektroanlagen, die nicht völlig sicher sind, können abgesehen von der Gefahr für Menschen auch erheblichen Schaden an Geräten und am Gebäude anrichten.
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