Zumindest in Großbritannien darf sich der 36-jährige US-Star nicht mehr Diddy nennen. Im Rechtstreit mit einem britischen Musiker, der bereits seit 1992 unter diesem Namen auftritt, zog Combs den Kürzeren, wie die Tageszeitung The Guardian am Samstag berichtete. Zudem muss er umgerechnet rund 150.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Combs (Ill be Missing You) veränderte seinen Künstlernamen schon mehrmals leicht. Seit 2005 tritt er als Diddy auf. Der Brite Richard Dearlove (40) nutzt diesen Namen jedoch schon viel länger und reichte deshalb Klage ein. Ich bin vielleicht kein weltweiter Megastar, aber meine Arbeit ist auch etwas wert, sagte Dearlove dem Guardian. Noch vor Prozessbeginn kam es nun zu einer außergerichtlichen Einigung.
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