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"Diddy" ist schon besetzt

Der amerikanische Rap-Musiker und Modemacher Sean Combs - auch bekannt als "Puff Daddy", "P. Diddy" oder "Diddy" - muss sich Gedanken über einen neuen Künstlernamen machen.

Zumindest in Großbritannien darf sich der 36-jährige US-Star nicht mehr „Diddy“ nennen. Im Rechtstreit mit einem britischen Musiker, der bereits seit 1992 unter diesem Namen auftritt, zog Combs den Kürzeren, wie die Tageszeitung „The Guardian“ am Samstag berichtete. Zudem muss er umgerechnet rund 150.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Combs („I’ll be Missing You“) veränderte seinen Künstlernamen schon mehrmals leicht. Seit 2005 tritt er als „Diddy“ auf. Der Brite Richard Dearlove (40) nutzt diesen Namen jedoch schon viel länger und reichte deshalb Klage ein. „Ich bin vielleicht kein weltweiter Megastar, aber meine Arbeit ist auch etwas wert“, sagte Dearlove dem „Guardian“. Noch vor Prozessbeginn kam es nun zu einer außergerichtlichen Einigung.

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