Die Ablehnung erfolgte auf diplomatischem Weg durch das Auswärtige Amt in Berlin, wie die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Rechtshilfegesuche wurden an die Staatsanwaltschaften in Bochum und München gerichtet.
Der mutmaßliche Datendieb Heinrich Kieber wurde vor einem Jahr zur Fahndung ausgeschrieben und wird seither mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Er soll dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) bei der LGT Treuhand gestohlene Kundendaten verkauft und dafür über vier Mio. Euro kassiert haben.
Der BND übergab die Datensätze den Steuerermittlern, die in der Folge Jagd auf vermutete Steuersünder machten. Prominentestes Opfer war Klaus Zumwinkel, der ehemalige Chef der Deutschen Post, der im Jänner vom Landgericht in Bochum wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.
Deutschland stützt sich bei der Verweigerung auf das Europäische Rechtshilfeübereinkommen. Demnach könne Rechtshilfe verweigert werden, wenn der ersuchte Staat der Ansicht sei, dass die Erledigung des Gesuchs geeignet sei, die Souveränität, Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder andere wesentliche Interessen des Landes zu beeinträchtigen, schreibt die Staatsanwaltschaft in Vaduz.
Der Leitende Liechtensteiner Staatsanwalt bedauert die Haltung Deutschlands. “Die Aufklärung einer sowohl nach liechtensteinischem als auch nach deutschem Recht strafbaren Handlung wird dadurch erschwert”, wird Robert Wallner in der Mitteilung zitiert.
Den mutmaßlichen Datendieb zu fassen und zur Verantwortung zu ziehen, dürfte nicht einfach sein. Auch die Liechtensteiner Landespolizei hat konstatieren müssen, dass sie bei der Fahndung nicht auf die übliche Zusammenarbeit und Unterstützung ausländischer Polizeibehörden zählen kann, wie sie Anfang März mitteilte.
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