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Deutschland haftet für Flugzeugunglück

Deutschland muss laut einem Urteil des Konstanzer Landgerichts Schadenersatz für das Flugzeugunglück vom Bodensee mit 71 Toten zahlen.

Die Richter gaben am Donnerstag einer Klage der Bashkirian Airlines statt. Eine Passagiermaschine der russischen Fluglinie war am 1. Juni 2002 bei Überlingen mit einem Frachtflugzeug kollidiert.

Deutschland haftet für Skyguide

Die Bundesrepublik haftet laut einem Urteil des Landgerichts Konstanz für Fehler der Schweizer Flugaufsicht Skyguide. Die Schadenshöhe wurde nicht beziffert.

Beim Zusammenstoß einer TU-154 der baschkirischen Fluggesellschaft Bashirian Airlines mit einem Frachtflugzeug der DHL waren in der Nacht auf den 2. Juli 2002 71 Menschen gestorben, darunter 52 Kinder und Jugendliche aus der russischen Teilrepublik Baschkirien.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass schwere Fehler bei Skyguide zu dem Unglück führten: Die “Überlastung des allein tätigen Fluglotsen“ habe die Katastrophe verursacht. Trotz vorangegangener Beinahe-Unfälle und technischer Mängel wie einem Ausfall der Telefonanlage sei die Flugsicherung mit nur einem Mann besetzt gewesen.

Aber Deutschland haftet für diese Fehler. Die Flugüberwachung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die nur mit einem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag hätte abgetreten werden dürfen. Da aber kein Staatsvertrag bestand, sei die Regelung rechtswidrig gewesen.

Die Haftung bleibe deshalb bei der Bundesrepublik Deutschland. Diese könne dann gegenüber Skyguide Forderungen geltend machen. „Die BRD haftet allein, weil die Fehler der Skyguide wesentlich schwerer wiegen, als die Fehler der Piloten der Bashkirian Airlines“, sagte der Richter.

Beim zivilrechtlichen Gütetermin im Mai hatte der Richter noch eine Teilung des Schadens im Verhältnis zehn Prozent DHL, 20 Prozent Bashkirian Airlines und 70 Prozent Deutschland vorgeschlagen. Dies hatten sowohl die Anwälte der Airline als auch diejenigen Deutschlands abgelehnt.

Der vorsitzende Richter am Landgericht Konstanz erklärte am Donnerstag, er rechne damit, dass dieses Urteil angefochten werde. Die Anwälte der Fluggesellschaft und Deutschlands waren nicht zur Urteilverkündung erschienen. Weder das deutsche Verkehrsministerium noch Skyguide wollten das Urteil kommentieren.

Die Bashkirian Airlinen hatten von Deutschland rund 2,6 Millionen Euro Schadenersatz für ihr Flugzeug gefordert. Außerdem sollte Deutschland mögliche Ansprüche von Angehörigen sowie Beerdigungskosten übernehmen.

Dieses ist das erste Urteil im Zusammenhang mit der Flugzeugkollision bei Überlingen. Dabei ging es nur um zivilrechtliche Haftungsansprüche und noch nicht um die strafrechtliche Aufarbeitung.

Am Konstanzer Landgericht sind zurzeit noch zwei weitere Schadenersatzforderungen anhängig. Zum einen klagen DHL und 19 Versicherer gegen Deutschland auf Schadenersatz in Höhe von rund 36 Millionen Euro. Im zweiten verlangt die Schweizer Winterthur Versicherung rund 2,5 Millionen Euro von der Bashkirian Airlines.

Strafrechtlich wird das Unglück voraussichtlich in der Schweiz geahndet. Dort droht mehreren leitenden Mitarbeitern von Skyguide vor dem Bezirksgericht Bülach eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Der in der Unglücksnacht Dienst habende Flugloste wird nicht auf der Anklagebank sitzen: Der 36-Jährige wurde im Februar 2004 von einem Hinterbliebenen von Absturzopfern erstochen.

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