Deutschland: Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt
 
    Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin.
Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man vor allem mit der Delta-Variante umgehen musste.
Deutschland verkürzt Gültigkeit des Genesenenzertifikats
Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen". Und: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen." Das RKI erläutert: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern."
Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass der Test "mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt".
(APA/red)
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