Einem Eckpunktepapier von Samstag zufolge ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte und für Genesene gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben soll. Demnach könnten ihnen bei Einreiseregeln, Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die für negativ Getestete gelten.
Maske bleibt
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten. Auch ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen nicht.
Im Vorfeld hatten sich zahlreiche Akteure für Erleichterungen bei Geimpften und Genesenen ausgesprochen, zuletzt auch der Städte- und Gemeindebund. Die Entscheidungskompetenz zu der Frage liegt beim Bund. Allerdings ist im Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen.
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