Der Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch für die künstliche Ernährung zu durchtrennen, um ihre seit fünf Jahren im Koma liegende Mutter sterben zu lassen. Eine Besserung des Gesundheitszustandes war nicht zu erwarten. Die Frau hatte vor ihrer Erkrankung mündlich geäußert, dass sie für solch einen Fall keine Behandlung mehr wolle. Die Tochter schnitt den Schlauch zwar durch, ihrer 76-jährigen Mutter wurde jedoch erneut eine Sonde gelegt. Die Komapatientin starb wenige Wochen später eines natürlichen Todes.
Der Anwalt, ein Medizinrechtler, wurde vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die dagegen eingelegte Revision des Angeklagten hatte nun Erfolg. Der BGH verneinte den Vorwurf des versuchten Totschlags. Der Zweite Strafsenat berief sich vor allem auf das neue Gesetz zu Patientenverfügungen. Danach sei der Wille des Patienten zu beachten. Die Tochter war bereits vom Landgericht freigesprochen worden, weil sie sich aufgrund der Beratung ihres Anwalts zum Behandlungsabbruch berechtigt gesehen hatte. Ihr wurde deshalb ein Verbotsirrtum zugutegehalten, nicht jedoch dem Juristen.
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