Die Regierung habe Informationsrechte des Parlaments verletzt, entschied das höchste Gericht. Die Entscheidung hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Nach ihrer Auffassung hätte die deutsche Kanzlerin Angela Merkel den Bundestag frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen. Die Grünen verwiesen zur Begründung auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass die Bundesregierung das Parlament “in Angelegenheiten der Europäischen Union” frühzeitig über Vertragsentwürfe informieren muss, zudem habe der Bundestag dann auch ein Mitwirkungsrecht.
Die Bundesregierung hatte dagegen argumentiert, dass der ESM-Vertrag auf völkerrechtlicher Ebene zwischen souveränen Staaten vereinbart worden sei. Das Parlament habe deshalb auch kein Recht auf Information oder Mitwirkung daran.
(APA)
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