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Deutsches Rettungspaket von EU genehmigt

Die EU-Kommission hat das rund 500 Mrd. Euro schwere deutsche Rettungspaket für die Finanzbranche genehmigt.

In einer Mitteilung vom Dienstag in Brüssel lobt die Kommission als oberste Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union das Paket als “ein angemessenes Mittel, um einer schweren Störung der deutschen Wirtschaft zu begegnen”.

In einer gemeinsamen Erklärung des deutschen Wirtschafts- und des Finanzministeriums in Berlin hieß es, der konkreten Anwendung des Rettungspakets stehe nun “nichts mehr im Weg”. “Maßnahmen zur Stabilisierung von Banken und anderen Finanzinstituten können nun umgehend realisiert werden. Das stützt den gesamten Finanzmarkt in Deutschland.” Das Rettungspaket sieht Bundesbürgschaften von 400 Mrd. Euro und Eigenkapitalhilfen von bis zu 80 Mrd. Euro vor.

Der Kommissionsmitteilung zufolge hat die deutsche Bundesregierung durch eine Reihe von Erklärungen am Montag klargestellt, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes erklärte: “Das deutsche Rettungspaket ist ein wirksames Mittel zur Stärkung des Vertrauens der Märkte, verhindert aber zugleich Missbrauch. Ich hoffe, dass andere Mitgliedstaaten bald diesem Beispiel folgen.”

Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, es gebe keine Diskriminierung beim Zugang zu dem Rettungspaket. Es sei auch zeitlich und von seinem Umfang her begrenzt. Wettbewerbsverzerrungen würden daher so weit wie möglich vermieden. Die Kommission hatte nach der Mitteilung über das Rettungspaket vom 14. Oktober zunächst weitere Informationen der Bundesregierung verlangt. In der Erklärung des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums heißt es, die Entscheidung der Kommission sei “innerhalb kürzester Zeit” erfolgt. “Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die zügige Herangehensweise der Kommission.”

Deutschland muss der EU-Kommission künftig alle sechs Monate über die Umsetzung des Rettungspakets berichten. Die Kommission will damit sicherstellen, dass die Hilfsmaßnahmen nach Ende der Finanzmarktkrise nicht fortgesetzt werden. Die EU-Behörde teilte mit, bei Eigenkapitalhilfen sei klar, dass der Staat für Vorzugsaktion, die er erwerbe, angemessen entschädigt werde und dass solche Hilfen nur bei Dividendenverzicht und Begrenzung von Managergehältern möglich seien. Innerhalb von sechs Monaten nach einer Eigenkapitalhilfe müsse ein Restrukturierungsplan vorgelegt werden.

Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium erklärten, mit dem Rettungspaket solle vor allem der Kreditverkehr zwischen den Banken wieder in Gang gebracht werden. Die Kreditversorgung der Wirtschaft müsse gewährleistet sein. Neues Vertrauen auf den Märkte diene damit “vorrangig dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger”.

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