Die Wahrscheinlichkeit sei sehr hoch, dass mit Finanzinnovationen auch ein solch großflächiges Verbot umgangen werde. Deutschland hatte im Mai die Praxis der ungedeckten Leerverkäufe verboten. Die EU will im Herbst ihre Vorschläge zu der Thematik vorlegen. Beim Leerverkauf leiht sich der Leerverkäufer bei einem Verleiher bestimmte Wertpapiere wie etwa Aktien, dem Verleiher zahlt er dafür eine Gebühr. Die Aktien verkauft der Leerverkäufer am Markt, dann hofft er auf fallende Kurse.
Bei niedrigeren Kursen kauft er die Papiere an der Börse wieder zurück und gibt sie dem Verleiher zurück. Der Verleiher hat die Gebühr verdient, der Leerverkäufer die Spanne zwischen Verkaufs- und späterem Ankaufspreis. Ungedeckt ist der Leerverkauf, wenn der Leerverkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs noch gar nicht der Eigentümer der betreffenden Wertpapiere ist. Kritiker monieren, dass durch Leerverkäufe und das damit verbundene Spekulieren auf fallende Kurse eine Krise am Finanzmarkt noch beschleunigt werden kann.
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