Deutsches Einwanderungsgesetz ungültig
Bei der Gerichtsentscheidung ging es nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern nur um das Abstimmungsverfahren. Sechs Unions-geführte Bundesländer hatten geklagt, weil es nach ihrer Meinung beim Beschluss des Gesetzes im März im Bundesrat keine Mehrheit gab.
Strittig war das Votum Brandenburgs, das von einer großen Koalition aus SPD und CDU regiert wird und bei der Abstimmung die Schlüsselrolle hatte. Nachdem ein SPD-Minister des Bundeslandes mit Ja und ein CDU-Minister mit Nein gestimmt hatte, fragte der zur SPD gehörende Bundesratspräsident den SPD-Ministerpräsidenten. Dessen Ja ließ er unter heftigen Protesten von Unions-Bundesländern gelten. Nach der deutschen Verfassung muss ein Bundesland in der Länderkammer einheitlich abstimmen. Die Unions-Länder waren deshalb der Auffassung, dass nach dem gespaltenen Votum Brandenburgs schon die Nachfrage des Bundesratspräsidentern nicht zulässig gewesen sei. Einige Unions-Länder fochten daher die Entscheidung an.
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